40 Windräder im Öttinger & Burghauser Forst ! 

 Maximale Waldzerstörung  bei  minimaler (!!!)  Stromausbeute 

ANTRAG AUF NEUABSTIMMUNG


Der Antrag auf Neuabstimmung im Stadtrat Altötting wurde nach gründlicher Überlegung vorerst zurück gezogen.

Aufgrund des immer noch zu geringen Kenntnisstandes über die Rahmenbedingungen zum Bau des Windparks besteht nach wie vor und jetzt erst recht  ein hoher Informationsbedarf seitens der Stadträte. Zu viele neue Informationen und Parameter sind aufgetaucht, die eine erneute Beurteilung, wenn sie verantwortungsvoll getroffen werden soll, noch nicht möglich machen.

Die erste Abstimmung zu Beginn des Jahres 2023 erfolgte über die Köpfe der damals unwissenden Bevölkerung hinweg und es mangelte den Stadt- und Gemeinderäten an wichtigen Informationen und vor allem an Zeit, um zumindest ein grundlegendes Basis-Wissen zu erhalten.

Eine  Neuabstimmung über den Bau des Windparks wird nach wie vor angestrebt, soll aber aus oben genannten Gründen nicht übereilt durgeführt werden, sondern verantwortungsvoll und mit dem notwendigen Hintergrund-Wissen.

HIER EINE ABSCHRIFT DES DRINGLICHKEITSANTRAGES:


(Antrag derzeit zurück gezogen)

Antrag auf Neuabstimmung zum Windpark im Forst

Am 14.Dezember 2022 hat der Stadtrat Altötting beschlossen, dass Windkraftanlagen auf seinem Stadtgebiet im Staatsforst errichtet und betrieben werden dürfen.

Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen sind inzwischen jedoch andere, so dass sich eine geänderte Situation ergibt, die eine Neubewertung und Neuabstimmung notwendig macht.

Begründung:

1) zum Zeitpunkt der Abstimmung war „von bis zu 40 Windkraftanlagen“ im gesamten Staatsforst die Rede. „30 bis 40 Windenergieanlagen könnten im Altöttinger und Burghauser Forst entstehen, hieß es“ (Süddeutsche Zeitung am 6.2.2023). Die Lokalzeitung nannte ebenfalls 30-40 Windräder.

Inzwischen spricht man intern schon von „bis zu 70“, wenn die Umstände es hergeben! Das ist nahezu eine Verdoppelung! Dadurch ist die Situation eine gänzlich andere. Man kann nicht drei Doppelhäuser beantragen und dann aber sechs hinstellen.

2) zum Zeitpunkt der Abstimmung musste man von Windkraftanlagen ausgehen, die sich in der Größe des Windparks in Munderfing bewegen. Das wurde in der Presse auch als Vergleich angeführt. „Ein Vorbild für den Landkreis Altötting? Österreichische Gemeinde Munderfing betreibt seit 2014 einen Windpark mit sechs Windrädern.“ (PNP14.1.2023). Zahlreiche Politiker und Interessierte, wie der Kreisverband der Grünen sowie mehrere CSU-Orts-verbände fuhren nach Munderfing, um sich ein Bild dieses „Windparks“ (6 Anlagen) zu machen.

Die Windkraftanlagen in Munderfing haben eine Nabenhöhe von 140 Metern und eine Leistung von 3 MW.
Die im Staatsforst aufgestellten Windkraftanlagen sollen aber eine Nabenhöhe von 199 Metern haben- das ist höher als die Spitzen der Rotoren der Windkraftanlagen in Munderfing überhaupt reichen! Hinzu kommt der Rotor mit einem Durchmesser von 175 Metern! Die Nennleistung soll bis zu 8 MW betragen. Das sind völlig andere Voraussetzungen!

Sie werden nicht mittel, sie werden nicht groß- „sie werden riesig!“ (Bgm Antwerpen).
Das Fundament der geplanten Anlagen hat einen Durchmesser von 30 Metern - da passt leicht unser Rathaus drauf! Das Motorhaus am Ende des Turms ist do groß wie ei Doppelhaus!

Wenn jemand statt einem genehmigten Doppelhaus einen Wohnblock hinstellen will bedarf es einer erneuten Prüfung!

3) zum Zeitpunkt der Abstimmung lagen den Stadträten keinerlei Informationen vor. Am 14.12.2022 titelte die PNP auf Ihrer Titelseite „40 Windräder für Chemiedreieck“. An diesem Tag wurde erstmals konkret über den Windpark im Staatsforst berichtet. Am selben Tag (!) stimmte der Stadtrat Altötting bereits über das Projekt ab! Das ging viel zu schnell; es blieb keine Zeit sich mit dem Thema ausreichend auseinanderzusetzen und abzuwägen.

4) zum Zeitpunkt der Abstimmung gingen die Stadträte von gänzlich anderen Annahmen aus, da sie der Meinung waren, mit der Zustimmung ist ja noch nicht entschieden ob Windkraftanlagen gebaut werden. Man war der Ansicht, dass erst nach den Windmessungen entschieden werde, ob Anlagen errichtet werden. Es sei ja noch nichts endgültig und man könne später ja immer was ändern, das wäre ja nur der erste Schritt. „Wir geben jetzt mal ja nur grünes Licht für die Messungen“- so wurde von mehreren Räten argumentiert. Nicht nur in Altötting.

Dem ist aber jedoch ganz und gar nicht so. Bürgermeister Antwerpen zeigte sich ernüchtert als er erfuhr, wie weitreichend der Stadtratsbeschluss ist! Die Presse zitiert ihm „Nach dem Auswahlverfahren sind die Auswirkungen nicht mehr reversibel, es geht nicht mehr darum ob, sondern wie.“ Die Windmessungen, die manche Räte erst mal abwarten wollten, „sind nicht mehr entscheidend in der Frage, ob der Windpark entsteht“ (Bgm. Antwerpen)

Der Stadtrat hat also aufgrund falscher Annahmen einen Beschluss gefasst.

5) zum Zeitpunkt der Abstimmung hieß es, es müssten ALLE betroffenen Gemeinden zustimmen damit der Windparkt gebaut werden kann. Das baute Druck auf, denn niemand wollte dafür verantwortlich sein, dass wegen seines Abstimmungsverhaltens vielleicht das ganze Vorhaben gefährdet sein könnte. Plötzlich aber erfuhr man, die Gebiete der ablehnenden Gemeinden werden aus der Planung rausgenommen und man mache mit den verbleibenden Gebieten weiter. Die Räte wurden in diesem Punkt hinters Licht geführt.

6) Die Bayerischen Staatsforsten kommunizierten gegenüber den Gemeinden, dass der Abstand der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung 1000 Meter beträgt. Inzwischen ist bekannt, dass das, nachdem alle Gemeinden abgestimmt haben, auf nur 500 Meter verkürzt wird!

Aus den genannten Gründen sollte der Stadtrat erneut über den Windpark abstimmen.

Das hätte zudem den großen Vorteil, dass man noch eigene Belange, Forderungen, Auflagen einbringen könnte. Diese wären ausdrücklich erlaubt, wurden von Seiten der Stadt jedoch bislang nicht formuliert, was auch an der schnellen Abstimmung auf Basis nicht ausreichender Informationen liegt.

Mögliche Ansatzpunkte für gemeindliche Belange könnten sein:

  • die Löschwasservorhaltung muss Aufgabe des Betreibers sein. Dieser muss auch sicherstellen, dass die Feuerwehr die notwendigen und geeigneten Geräte und Ausrüstung erhält. Derzeit ist es so, dass die Kommune für die Löschwasservorhaltung und die Brandbekämpfung zuständig ist. Gerade in einem trockenen Wald wäre der Brand einer Windkraftanlage verheerend.
  • die Stadt Altötting könnte die Anzahl der auf ihrem Gebiet aufgestellten Windräder begrenzen und Abstandsregeln definieren.
  • Ausgleichsflächen für im Stadtgebiet Altötting gerodete Flächen sollen auch auf Altöttinger Stadtgebiet geschaffen werden.
  • Keine Errichtung von Windkraftanlagen in Wasserschutzgebieten (deshalb macht Kastl nicht mit) und im Einzugsgebiet der Wasserversorgung.
  • Betrieb der Windkraftanlagen nur mit Abschaltsystemen. Aufgrund der überregionalen Zugrouten gibt es bei uns Überflüge von Großvögeln, Störchen und Greifvögeln.
  • Nicht abgreifbare Rücklagen für den Rückbau und für den Fall einer Insolvenz des Betreibers müssen hinterlegt werden um zu verhindern, dass irgendwann Windkraftruinen im Wald stehen, weil sich keiner für den Rückbau verantwortlich fühlt.

Wir verweisen auch auf die Kritik am Gewinner des Auswahlverfahrens QAir.

„Windkraft-Ausbau: Maximaler Gewinn statt Bürgerfreundlichkeit?“ (BR24),

„Großkonzern setzt kurzfristig auf maximalen Gewinn“: Franzosen bekommen Windpark-Zuschlag (InnSalzach24),

„Anders als bisher kommuniziert und der öffentlichen Erwartung von Bürgern entsprechend, werde sich das Unternehmen wohl andere Ziele setzen als ein gemeinwohlorientierter Projektierer. „Es hängt also von den Renditevorstellungen des ausländischen Energiekonzerns ab“, so Grünen Kreisrat P. Aldozo. „Ein Großkonzern setzt aber kurzfristig auf maximalen Gewinn.“ „Dass die kommunalen Belange der betroffenen Gemeinden berücksichtigt werden, muss bei der fehlenden Transparenz und der mangelnden Informationspolitik stark angezweifelt werden“, sagt Aldozo.

Windkraftausbau in Bayern: Maximaler Gewinn statt Bürgerfreundlichkeit? (Allgäuer Zeitung)

Der Grünen-Landtagsabgeordnete Martin Stümpfig spricht von "Abzocke im Staatswald", er wirft den BaySF vor, dass für sie "anstatt Kommunalfreundlichkeit und Bürgerbeteiligung der maximale Gewinn im Vordergrund stehen". Dabei "überschlägt sich die Staatsregierung in Versprechungen", dass für sie "absolute Kommunalfreundlichkeit und Bürgermodelle" oberstes Kriterium bei der Entwicklung von Windparks seien. Nun aber bekomme "der Anbieter, der die größte Summe auf den Tisch legt, den Zuschlag."

Außerdem wirft Stümpfig den BaySF vor, zu wenig Rücksicht auf die Wälder zu nehmen. (Süddeutsche Zeitung)

All diese kritischen Stimmen und Berichte fand man NICHT in der regionalen Tageszeitung ANA!

Wir weisen weiter darauf hin, dass die Geschäftsführerin der QAir Deutschland GmbH, Heike von der Heyden, vorher die Finanzverantwortliche der insolvent gegangenen Green City AG war, die von QAir aufgekauft wurde!

Nahezu die gesamte Belegschaft der insolventen Green City AG ging nahtlos in die QAir Deutschland über. Nicht nur die Geschäftsführerin, sondern auch die beiden Personen, die nun durch den Landkreis touren um die Menschen zu beschwichtigen: Patrick Ecker (Projektmanager und Team Leader bei der Green City AG) und Susanne Müller (Teamleiter Aquise bei der Green City AG)! Ebenso kommt der Projektleiter als auch der Bauleiter von der Green City AG! Das Kind hat also jetzt nur einen anderen Namen, die Personen sind dieselben.

Das Handelsblatt schrieb am 24.2.2022: Münchener Green City AG meldet Insolvenz an, Anleger bangen um 250 Millionen Euro. Das Handelsblatt berichtet weiter, dass der Konzern Green City AG insgesamt 250 Millionen Euro bei Anlegern für seine Erneuerbaren-Energie-Projekte eingesammelt hat.

„Da ging es nicht um "wir verbessern die Welt", das war eine ganz normale gewinnorientierte Gesellschaft. Und während es die meisten Anbieter durchaus schaffen, auf dem Markt Gewinne zu erzielen, hat die Green City AG unseres Wissens zu keinem Zeitpunkt schwarze Zahlen geschrieben.“, so ein Anwalt, zitiert in der ‚Abendzeitung‘.

Süddeutsche Zeitung: „Nach der Pleite des Unternehmens sollen anspruchsberechtigte Anleger wenigstens 25 Prozent ihrer Investitionen wiederbekommen.“ D.h. statt erhoffter Gewinne erhielten Anleger 75% Verlust!

Merkur.de: „Im Lauf der Zeit startete die Firma immer mehr Projekte und wucherte zu einem Geflecht aus rund 150 Tochterfirmen. Doch 2021 wurden die Probleme zu groß. Viele geplante
Wind- und Solarparkprojekte kamen einfach nicht voran…Vor wenigen Tagen wurden die halb fertigen Windräder in Fuchsstadt nun gesprengt.“

„Innerhalb des Firmengeflechts ist Kapital hin- und hergeschoben oder einfach neu eingesammelt worden, um Finanzlöcher zu stopfen“, staunt die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. „Der Aufsichtsrat hat völlig versagt, das chaotische Geschäftsgebaren unter Kontrolle zu bekommen“, wirft man der Green City vor.

Nachdem es der verantwortlichen Geschäftsführerin Frau von der Heyden in ihrer früheren Position nicht gelang mit 250 Millionen mit Hilfe von Ökoenergie auch nur einen einzigen Cent Geld zu verdienen, soll sie es nach Ansicht der Staatsregierung nun mit 400 Millionen im Öttinger Forst probieren dürfen.
Vor diesem Hintergrund soll man überlegen, ob man den Bürgern zu einer Beteiligung am Windpark überhaupt raten soll! Denn Privatdarlehen sind nachrangig, und nicht Teil der Insolvenzmasse, könnten also komplett weg sein.

Im Übrigen wird der Windpark nur ca. 10% des benötigten Stroms liefern. Und nach der geplanten Umstellung der Industrie auf Wasserstoffwirtschaft, die ja gewünscht und in aller Munde ist, werden die Windräder dann den Strombedarf nur zu einem (!) Prozent decken können. Das bestätigte auch Landrat Schneider. Der Windpark wird die Industrie also auf keinen Fall retten. „Der Strom muss ja irgendwo herkommen“- ja, aber der Windpark löst das Problem nicht. Er verschärft es, weil er den Blick auf das Hauptproblem verstellt.

Zudem sind die Entscheidungsträger in den Kommunen dem Wohl der Bürger vor Ort, von denen sie gewählt wurden, verpflichtet und nicht den Wünschen der Staatsregierung.

Aus all diesen Gründen sollte Altötting mit seinem Flächenanteil von nur rund 3,5% auf eine Beteiligung am Windpark verzichten und die Errichtung von Windrädern auf seinem Stadtgebiet ablehnen (so wie Kastl und Emmerting).

Altötting 12.7.2023
Günther Vogl