Stellungnahme gegen Regionalplan bis 06. Juni 2025 möglich!
16. Fortschreibung des Regionalplans der Region Südostoberbayern – Windenergie Kapitel B V 7 Energieversorgung
Diese 16. Teilfortschreibung würde nach Inkrafttreten die seit 25.11.2024 geltende 17. Teilfortschreibung aufheben. >>> dazu unsere Presseerklärung
Was ist neu und was würde sich gegenüber der bisherigen 17. Fortscheibung änden:
- Wichtige Hinweise auf die Gefahren für unser Trinkwasser durch den Bau der Windräder, die ursprünglich im Umweltbericht zur 17. Teilfortschreibung enthalten waren, wurden ersatzlos gestrichen!
- Die Gebiete Kastl und Emmerting wurden in der 17. Teilfortschreibung NICHT als Windvorranggebiete ausgewiesen - in der nun anstehenden 16. Teilfortschreibung aber schon!
- Gebiete von Kastl und Emmerting würden in der neuen Planung trotz negativem Beschluss des Gemeinderates wieder zu Windvorranggebieten.
- Auch das Gebiet von Mehring, wird im Entwurf trotz negativem Bürgerentscheid als Windvorranggebiete ausgewiesen.
- Neue Windvorranggebiete in Winhöring, Töging, Obertaufkirchen, Mühldorf, Buchbach, Neumarkt Sankt Veit, Pleiskirchen, Ampfing, Rattenkirchen, Gars, Aschau am Inn und viele mehr kommen hinzu.
>>> Umweltbericht zur 16. Fortschreibung
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