40 Windräder im Öttinger & Burghauser Forst ! 

 Maximale Waldzerstörung  bei  minimaler (!!!)  Stromausbeute 

UNSERE FORDERUNGEN


OFFENER BRIEF
an alle vom Projekt betroffenen Gemeinde- u. Stadträte und das Landratsamt des Landkreises Altötting


Am 08.12.2024 erhielten alle Stadt- und Gemeinderäte, das Landratsamt sowie die Presse eine Aktualisierung des offenen Briefes  mit wichtigen Empfehlungen und Forderungen in Bezug auf den geplanten Bau der  Windräder im Staatsforst.


>>> download



  • Keine Windkraftanlagen im Wald!
  • Suche von alternativen Standorten.
  • Das Vorhaben muss von den Bürgern akzeptiert werden. Deshalb ist ein Bürgerentscheid/Bürgerbefragung notwendig.
  • Mindestens 2 km Abstand zum FFH-, Natur- und Vogelschutzgebieten.
  • Die Belange des Natur- und Artenschutzes sind vollumfänglich zu garantieren und zu gewährleisten.
  • Keine Windkraftanlagen in Wasserschutzgebieten!
  • Betrieb der Windkraftanlagen nur mit Abschaltsystemen. Aufgrund der überregionalen Zugrouten gibt es bei uns Überflüge von Großvögeln, Störchen und Greifvögeln.
  • Die finanziellen Mittel für den kompletten (!) Rückbau, inklusive Sockel sind bereitzustellen und zu deponieren (kein Zugriff auf diese Rücklagen).
  • Pachtzahlungen müssen für den Arten- und Naturschutz verwendet werden.
  • Vorkehrungen gegen Schmiermittelaustritt
  • Schaffung von ausreichend Löschwasser (z.B. unterirdische Löschwasserbehälter)  durch den Betreiber der Windkraftanlagen
  • Keine Subventionierung jeglicher Art.
  • Aufstellung auch auf dem Gelände der Industrie, die den Strom günstig haben will