40 Windräder im Öttinger & Burghauser Forst ! 
 Maximale Waldzerstörung  bei  minimaler (!!!)  Stromausbeute 

Bauantrag - Genehmigung nach § 4 BImSchG |Öffentlichkeitsbeteiligung ist bis 30. März 2026 möglich

Jeder Bürger kann seine Stellungnahme als Einwand gegen die Bauanträge 01, 02, 03  verfassen und bis zum 30.03.2026 (um 23:59 Uhr) an das Landratsamt senden.

Warum ist das WICHTIG?

  • Anträge des Projektierers Qair sind unvollständig
  • es wurden Inhalte aus Gutachten enfernt
  • Unbestimmtheit verschiedener Sachverhalte
  • Trinkwassergefahren durch PFOA im Bodenmanagementkonzept
  • Mängel in Bezug auf Natur- & Artenschutz